Kosten


Selbstzahler

 

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, sind viele meiner Klienten Selbstzahler. Welche Vorteile entstehen hierdurch für Sie? Die Wartezeiten können geringer ausfallen und es entfällt das Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse zu Therapiebeginn, wodurch wir schneller mit der „eigentlichen Arbeit“ beginnen können. Zudem wird Ihre Psychotherapie nicht „aktenkundig“, was beispielsweise bei einer anstehenden Verbeamtung, dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder dem Wechsel der Krankenversicherung von Relevanz sein kann.

Die entstanden Kosten können Sie als "außergewöhnliche Belastung" unter §33 EStG von Ihrer Steuer absetzen. 





Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung

 

Zudem werden die Kosten durch private Krankenkassen in der Regel vollständig übernommen. Allerdings unterscheiden sich einige Tarife bezüglich ihres Leistungsumfangs (zum Beispiel bezüglich Anzahl an erstatteten Sitzungen pro Kalenderjahr). Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob eine „ambulante Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten“ in Ihrem Tarif abgedeckt ist. Auch ich unterstütze Sie gerne bei weiteren Rückfragen sowie dem Antragsverfahren.




Weitere Kostenträger 


Neben den privaten Krankenkassen gibt es weitere Träger (zum Beispiel die Beihilfe, die Heilfürsorge der Polizei, die Krankenversorgung der Bundesbeamten, die Postbeamtenkrankenkasse, die Bundeswehr, sowie weitere Berufsgenossenschaften), die Ihre Kosten in der Regel übernehmen. Nehmen Sie dazu bei Fragen gerne Kontakt mit der jeweiligen Institution auf. Auch ich berate Sie gerne bezüglich des weiteren Vorgehens. 




Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung


Bis auf wenige Ausnahmefälle, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen leider nicht meine Leistungen. Bei nachgewiesenen langen Wartezeiten bei kassenärztlichen Praxen ist ggf. über ein Kostenerstattungsverfahren die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen möglich.



Honorar 


Die Berechnung meiner Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und berücksichtigt die neuen "Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte" (Stand 1.7.2024).


Eine vollständige Auflistung der Kosten finden Sie hier.


Das Honorar für die Sprechstunde (Erstgespräch, bis zu 3 Mal möglich) beläuft sich nach diesen auf 134,07 Euro (GOP-Ziffer 812a, 50 Minuten). Anschließend liegen die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung bei einem 2,3-fachen Satz zwischen 134,07 Euro und 167,58 Euro (GOP-Ziffer 812a; 870; 801a) – je nach Therapierahmen (z.B. Kurzzeit-, Langzeittherapie).


Kommen Sie bei weiteren Fragen gerne auf mich zu.